Liebe Patienten,
da Ihre Behandlung laut der Heilmittelverordnung der Grundversorgung durch Ihre
Krankenkasse dient, ist eine ausreichende, Ihren Befindlichkeiten entsprechende, Therapie
nicht mehr in ausreichendem Maße möglich.
Ihre Behandlungszeit entspricht 15 Minuten pro Behandlungseinheit bis max. 20 Minuten
je Verordnungsmassnahme.
Darin ist beinhaltet:
- die Terminvergabe, die Durchsicht der Verordnung und Ihre zu leistende Zuzahlung und Unterschrift,
- das Gespräch mit dem Therapeuten, die Befundung, die Festlegung des Behandlungsziels und der ausführenden Therapiemaßnahmen, die entsprechenden Eigenübungen und die schriftliche Dokumentation auf der Patientenkartei
- das Aus-und Anziehen der Patienten innerhalb der Regelzeit.
Hierbei geht wertvolle Behandlungszeit verloren, die für eine vollwertige Therapie nötig wäre.
Um jedoch eine qualitativ hochwertige, den fachlichen Fähigkeiten unserer Therapeuten entsprechende Behandlung zu erhalten, um damit die langfristige Therapiedauer wesentlich
reduzieren zu können, wäre eine längere Behandlungszeit von 40 bis 60 Minuten sinnvoll.
Hierbei können Sie mit uns eine Anmeldung zur Behandlung, bzw. freiwilligen Anschlussbehandlung vereinbaren,
Mit nur 15,- Euro bis 20,- Euro pro Behandlung können Sie Ihre Behandlungszeit verlängern auf 20 bis 25 Minuten
Bei Selbstzahlern bis zu 1 Stunde und darüberhinaus, je nach Vereinbarung.
Geben sie sich die Zeit für schnelle und nachhaltige Erfolge und für Ihre Gesundheit und
bestimmen sie selbst, wie lange Ihre Behandlungszeit sein sollte. Ihr Wohlbefinden dankt es
Ihnen.
Sie schließen bei uns, entsprechend Ihren Wünschen einen Vertrag zur freiwilligen Anschlussbehandlung im Zusammenhang mit Ihrem kassenärztlichen Rezept oder einer Privatverordnung als Privatpatient einer privaten Krankenversicherung, die als Grundlage der Behandlung dient, ab.
Oder….
Als Selbstzahler eine Anmeldung zur Behandlung bzw. ( Behandlungsvertrag) bei
vollständiger Selbstentscheidung Ihrer Behandlungswünsche und Behandlungszeit ohne
Grundlage eines kassenärztlichen Rezeptes.
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